Kalkulatorische Abschreibungen
Kalkulatorische Abschreibungen entsprechen nicht den buchmäßigen Abschreibungen. Kalkulatorische Abschreibungen beschreiben die Tatsache, dass Gebäude, Maschinen und maschinelle Anlagen durch Zeitablauf an Wert abnehmen. Die Gründe hierfür sind Abnutzung, technische Überalterung oder beispielsweise ein Produktwechsel, wobei die bisherige Anlage nicht mehr optimal eingesetzt werden kann. Dieser Rückgang an Wert muss in der Kostenrechnung berücksichtigt werden. Hierbei soll die Berücksichtigung dem tatsächlichen Rückgang an Wert entsprechen.
Typischerweise wird eine lineare Abschreibung vorgenommen, das heißt, der Wert der Anlage wird durch die wirtschaftliche Nutzungsdauer dividiert. Der jeweilige kalkulatorische Restwert einer Anlage ergibt sich dabei als Anschaffungswert abzüglich der bis dahin vorzunehmenden kalkulatorischen Abschreibungen.
Bei dem Wert der Anlage sollte nicht von dem Anschaffungswert, sondern von dem Wiederbeschaffungswert ausgegangen werden. Der Grund ist darin zu sehen, dass durch die kalkulatorische Abschreibungen nicht der ursprüngliche Anschaffungswert, sondern ein höher anzusetzender Wiederbeschaffungswert zu erwirtschaften ist. Es ist daher das Prinzip der Substanzerhaltung anzuwenden.
Der Wiederbeschaffungswert errechnet sich als Multiplikation von Anschaffungswert und einem Teuerunsgfaktor.
Zurück